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Natürliche Ressourcen zu erhalten und zukünftige Umweltbelastungen zu vermeiden, gehört weltweit zu den dringendsten Aufgaben unserer Zeit. Ein verantwortungsvoller Umweltschutz ist heute eine wesentliche Voraussetzung für den kontinuierlichen Erfolg eines Unternehmens. Die Aufgabe der Entwicklung recyclinggerechter Produkte hat insbesondere durch neuere gesetzliche Anforderungen einen besonderen Stellenwert erhalten.
So enthält die Richtlinie 2000/53/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18.09.2000 über Altfahrzeuge (Altauto-Richtlinie) Vorschriften für Fahrzeughersteller und deren Lieferanten über den Verzicht der Schwermetalle Blei, Cadmium, Quecksilber und Chrom (IV). Ab Juli 2006 treten für neue Elektro- und Elektronikgeräte Stoffverbote zu Blei, Cadmium, Chrom, Quecksilber und bromierten Flammschutzmitteln in Kraft. Die gesetzliche Grundlage hierfür ist die Richtlinie 2002/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27.01.2003 zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS). Die Richtlinie 2002/96/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27.01.2003 über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (WEEE) beinhaltet Grundsätze der Vermeidung, der Verwertung und der sicheren Entsorgung von Abfällen als auch die Förderung anderer Verwertungsformen. Ferner wurden in der Richtlinie Wiederverwendungs-, Verwertungs- und Recyclingquoten festgelegt.
In der gesamten Oshino Gruppe wurden große Anstrengungen unternommen, diesen Anforderungen nachzukommen. Angefangen von der Produktkonzeption, Verarbeitung und Verwendung bis hin zur Demontage, Wiederverwendung bzw. Verwertung von Elektro- und Elektronikgeräten, ihrer Bauteile und Werkstoffe. Im Geschäftsbereich Automotive werden alle im Fahrzeugbau verwendeten Werkstoffe mit Hilfe des Internationalen MaterialDatenSystem (IMDS) archiviert und verwaltet. Nur so ist es möglich, die Verpflichtungen, die dem Automobilhersteller und letztlich auch dem Zulieferer durch nationale und internationale Normen, Standards, Gesetze und Verordnungen auferlegt werden, zu erfüllen.
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